Tätigkeit als „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“:
Fall/Thema Echter Hausschwamm als gefürchtetster Schädling in Gebäuden (Schlechte Abdichtung und Folgeschäden nach Wasserschaden)
Die Abdichtung muss immer korrekt gemäß allgemein anerkannte Regel der Technik ausgeführt und kontrolliert werden. Die Folgen können das Haus zerstören oder sehr kostenintensive Sanierungsmaßnahmen verursachen.